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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Bestellungen, Verträge und Rechnungen von HYRED. Rechtsverbindlich ist nur die niederländische Fassung (Artikel 1.5); die englische und die französische Fassung sind Übersetzungen zur Information.
1. Geltungsbereich
1.1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, bilden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen integralen Bestandteil der (vertraglichen) Beziehungen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung HYRED mit Sitz in 1790 Affligem, Schaapschuur 1 bus 14 und mit der Unternehmensnummer RPR Brüssel BE0825377750 („HYRED“), und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten daher unter anderem (jedoch nicht ausschließlich) für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Bestellungen, Verträge und Rechnungen von HYRED, auch wenn der Vertrag mit dem Kunden auf Ersuchen von HYRED durch einen Dritten ausgeführt wird.
1.2. Abweichungen, Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur nach ausdrücklicher, vorheriger und schriftlicher Annahme gültig. Andernfalls bleiben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unverändert und in vollem Umfang anwendbar. HYRED behält sich in jedem Fall das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Kunden zu ändern und/oder zu ergänzen. Für den Vertrag gilt die Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist.
1.3. Mündliche Zusagen oder Absprachen, ob sie sich auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen oder nicht, sind für HYRED nur dann verbindlich, wenn und soweit sie von HYRED schriftlich bestätigt wurden.
1.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben stets Vorrang vor den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur nach ausdrücklicher und schriftlicher Annahme durch HYRED.
1.5. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in niederländischer Sprache abgefasst wurden, bestätigt, dass er diese Sprache versteht, und erklärt sich mit ihrem Inhalt einverstanden. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die niederländische Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Übersetzungen, die auf Wunsch des Kunden zur Verfügung gestellt werden, dienen lediglich der Information und haben keine Rechtskraft.
2. Tätigkeiten von HYRED
Zu den Tätigkeiten von HYRED gehören unter anderem:
- die Vermietung von Spezialeffektgeräten und zugehörigem Zubehör;
- die Vermietung von Lasergeräten;
- die Vermietung von pyrotechnischen Zündanlagen und zugehörigem Installationszubehör;
- der Vertrieb und Verkauf, sowohl neu als auch gebraucht, von Lasergeräten, Spezialeffektgeräten, Zubehör, Verbrauchsmaterial, pyrotechnischen Zündanlagen und zugehörigem Installationszubehör;
- die Reparatur und Wartung von Lasergeräten, Spezialeffektgeräten, Zubehör und pyrotechnischen Zündanlagen;
- technische Unterstützung vor Ort.
3. Angebote – Kostenvoranschläge – Bestellungen
3.1. Alle von HYRED abgegebenen Angebote und/oder Kostenvoranschläge, ob mündlich oder schriftlich, sind völlig unverbindlich und bleiben vierzehn (14) Tage gültig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
3.2. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde den Kostenvoranschlag oder das Bestellformular von HYRED fristgerecht angenommen hat.
3.3. Im Falle einer Vermietung wird das tatsächliche Anfangsdatum des Mietvertrags auf den Tag festgelegt, an dem HYRED dem Kunden den Mietgegenstand physisch zur Verfügung stellt, und gilt für den im Kostenvoranschlag angegebenen Zeitraum.
3.4. HYRED behält sich jedoch das Recht vor, jederzeit vom Kunden die Zahlung eines Vorschusses und/oder einer anderen, von HYRED festzulegenden Form von Sicherheit zu verlangen, bevor mit der Vermietung, dem Verkauf, der Dienstleistung und/oder der Lieferung begonnen oder diese fortgesetzt wird.
3.5. Die Kostenvoranschläge von HYRED umfassen nur die darin ausdrücklich genannte Vermietung, den darin ausdrücklich genannten Verkauf, die darin ausdrücklich genannte Dienstleistung und/oder Lieferung. Zusätzliche Wünsche des Kunden, unvorhergesehene Umstände, zusätzliche Schwierigkeiten, kurzum alles, was in den Kostenvoranschlägen von HYRED nicht ausdrücklich erwähnt ist, ist im angebotenen Preis nicht enthalten. Jegliche Änderungen der Bestellung, gleich welcher Art, können zu einer Preiserhöhung oder zu einer Verlängerung des Liefertermins oder der Ausführungsfrist führen.
3.6. Die Kostenvoranschläge von HYRED gelten nur als Ganzes und sind unteilbar. Bei einer Teilbestellung werden die Einheitspreise angepasst.
3.7. HYRED behält sich das Recht vor, kostenlos aufgegebene Bestellungen abzulehnen, (i) im Falle einer (vorübergehenden) Erschöpfung des Lagerbestands und (ii) wenn frühere Bestellungen vom Kunden nicht (vollständig) beglichen wurden.
3.8. Für die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags muss der Kunde rechtzeitig vollständige und zutreffende Angaben machen. HYRED haftet daher nicht für Schäden jeglicher Art, die sich aus der Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Angaben ergeben, die vom Kunden oder in seinem Namen gemacht wurden, es sei denn, HYRED wusste oder hätte vernünftigerweise wissen müssen, dass diese Angaben unrichtig oder unvollständig waren. Stellt der Kunde die für die Ausführung des Vertrags erforderlichen Angaben nicht rechtzeitig zur Verfügung, behält sich HYRED das Recht vor, die Ausführung des Vertrags auszusetzen und dem Kunden die durch die Verzögerung entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
3.9. Fotos, Kataloge oder sonstige Werbematerialien dienen ausschließlich der Veranschaulichung und können keine vertragliche Verpflichtung begründen. Sie sind nicht verbindlich.
4. Preise
4.1. Die Preise verstehen sich stets in Euro, zzgl. MwSt. und zzgl. Lieferkosten, sofern nicht anders angegeben.
4.2. Der Preis erhöht sich um alle von einer Behörde erhobenen oder zu erhebenden Steuern und Abgaben, wie sie am Tag der Lieferung gelten.
4.3. Alle Rabatte gelten als einmalig gewährt. Früher gewährte Rabatte binden HYRED in keiner Weise für einen späteren Vertrag.
4.4. Wurde der von HYRED angewandte Preis nicht im Voraus schriftlich festgelegt, gilt der am Tag der Lieferung/Entgegennahme gültige Preis. Preiserhöhungen, die nach Vertragsabschluss entstehen – unter anderem durch behördlich auferlegte Abgaben oder Lasten, Lohnerhöhungen, Wechselkursschwankungen oder steigende Rohstoffkosten –, werden dem Kunden weiterberechnet. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, innerhalb von zehn (10) Tagen nach Kenntnisnahme der Preiserhöhung schriftlich vom Vertrag zurückzutreten, soweit dieser noch nicht ausgeführt ist und HYRED noch keine Kosten entstanden sind.
5. Lieferungen – Ausführungsfrist
5.1. Wurde kein Lieferort vereinbart, erfolgt die Lieferung „ab Werk“ (Incoterms 2020) am Sitz von HYRED.
5.2. Jeder von HYRED angegebene Liefertermin und jede von HYRED angegebene Ausführungsfrist wird in Kalendertagen ausgedrückt, dient lediglich als Richtwert und kann vom Kunden niemals als verbindlich angesehen werden. Eine Verzögerung kann, sofern sie nicht tatsächlich unzumutbar ist, in keinem Fall zu einer von HYRED zu zahlenden Entschädigung oder zur Auflösung des Vertrags durch den Kunden führen.
5.3. Wurde die Ausführung des Vertrags in Phasen vereinbart, behält sich HYRED das Recht vor, die Ausführung der folgenden Phasen auszusetzen, bis der Kunde die Ergebnisse der vorhergehenden Phasen schriftlich genehmigt und bezahlt hat.
5.4. HYRED ist berechtigt, einen Dritten mit der Ausführung des Vertrags zu beauftragen.
5.5. Alle für die Ausführung des Vertrags erforderlichen Gasbehälter, einschließlich Flaschen mit Propan, CO₂, Stickstoff und ähnlichen Gasen, bleiben jederzeit Eigentum des Lieferanten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Werden diese Gasbehälter dem Kunden länger als einen Monat vorübergehend zur Verfügung gestellt, schuldet der Kunde eine Miete, die HYRED zu dem Satz berechnet, den der Lieferant HYRED auferlegt.
5.6. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Ausführung von Arbeiten an anderen Orten als dem Sitz von HYRED kostenlos mindestens ein alkoholfreies Getränk pro Person und halbe Stunde bereitzustellen. Dauern die Arbeiten länger als fünf Stunden, muss der Kunde den Mitarbeitern von HYRED außerdem kostenlos eine einfache, aber vollständige warme Mahlzeit bereitstellen.
5.7. HYRED ist berechtigt, die Ergebnisse des Auftrags für eigene Werbe- und Geschäftszwecke zu verwenden, einschließlich der Darstellung der Ergebnisse oder der Bezugnahme darauf über seine Website, seine Social-Media-Kanäle und sonstige Kommunikationsmittel, ohne dass der Kunde Anspruch auf eine Vergütung hat.
6. Gefahrübergang
Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden (einschließlich der Gefahr der Beschädigung oder des Verlusts der Waren).
7. Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Die Waren dürfen vom Kunden ausschließlich für berufliche Zwecke und entsprechend ihrer Beschaffenheit und ihrem Bestimmungszweck verwendet werden.
8. Reparatur und Wartung
8.1. Der Kunde verpflichtet sich, die Waren wie ein sorgfältiger Eigentümer zu gebrauchen und zu pflegen und alle erforderlichen Reparaturen durchzuführen, um sie in einwandfreiem Betriebszustand zu halten.
8.2. Wartungs- und Reparaturkosten können nicht von HYRED verlangt werden, wenn die (gemieteten) Waren nicht gemäß der Bedienungsanleitung und/oder den von HYRED erteilten Anweisungen zum normalen Gebrauch und zur Wartung verwendet werden.
8.3. Die Durchführung erforderlicher Reparaturen berechtigt den Kunden unter keinen Umständen zu einer Entschädigung oder zu einer Minderung des Mietpreises.
8.4. Bei Beendigung des Vertrags sind die gemieteten Waren in ihrem ursprünglichen Zustand an HYRED zurückzugeben. Werden Schäden, Bruch, übermäßiger Verschleiß oder unsachgemäßer Gebrauch festgestellt, können die damit verbundenen Reparaturkosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
8.5. HYRED führt Reparaturarbeiten im Rahmen einer Mittelverpflichtung aus und garantiert kein bestimmtes Ergebnis.
8.6. Reparaturen werden zu Einheitspreisen ausgeführt.
8.7. Bei Reparaturen infolge eines versicherten Ereignisses bleibt der Kunde für die Bezahlung der Rechnung gesamtschuldnerisch haftbar, ungeachtet einer ausdrücklichen Verpflichtung des Versicherers.
9. Rechnungsstellung – Zahlung
9.1. Alle Rechnungen sind am Sitz von HYRED netto ohne Abzug spätestens bis zu dem auf den Rechnungen angegebenen Fälligkeitsdatum zahlbar. Wird die Rechnung auf Wunsch des Kunden auf den Namen eines Dritten ausgestellt, bleibt der Käufer/Kunde gegenüber HYRED jederzeit gesamtschuldnerisch haftbar.
9.2. Beanstandungen des Kunden zu einer Rechnung müssen HYRED bei Meidung des Ausschlusses innerhalb von 15 Tagen nach dem Rechnungsdatum per begründetem Einschreiben übermittelt werden.
9.3. Die vorbehaltlose Zahlung eines Teils eines in Rechnung gestellten Betrags durch den Kunden gilt als Annahme der gesamten Rechnung durch den Kunden sowie als Annahme der gelieferten Waren.
9.4. Der Kunde darf Zahlungen oder Teile von Zahlungen an HYRED nicht als Sicherheit zurückbehalten.
9.5. Bei vollständigem oder teilweisem Zahlungsverzug sind von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung Verzugszinsen in Höhe von 12 % pro Jahr auf den offenen Betrag zu zahlen, und die Schuld erhöht sich von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung um 10 %, mindestens jedoch um 25,00 EUR und höchstens um 2.500,00 EUR, als pauschale Entschädigung. Zusätzlich zu den Verzugszinsen und der pauschalen Entschädigung hat HYRED Anspruch auf Erstattung aller Gerichts- und Inkassokosten, die durch verspätete Zahlungen entstehen. Diese Kosten werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berechnet.
9.6. Bei Zahlungsverzug des Kunden behält sich HYRED gegenüber dem Kunden das Recht vor, entweder seine weiteren Verpflichtungen aus allen oder einem Teil der mit dem Kunden noch laufenden Verträge bis zur vollständigen Zahlung aller offenen Beträge auf Gefahr des Kunden auszusetzen oder alle oder einen Teil der mit dem Kunden noch laufenden Verträge als von Rechts wegen aufgelöst zu betrachten, mit zusätzlicher Entschädigung gemäß Artikel 10.2(a) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei verspäteter Zahlung einer Rechnung oder im Falle einer Gläubigerkonkurrenz beim Kunden oder wenn gegen den Kunden ein Insolvenz- oder Auflösungsverfahren läuft, werden alle offenen Rechnungen sofort fällig und zahlbar.
10. Stornierung – Auflösung
10.1. Jeder Vertrag mit dem Kunden sowie jede Bestellung, jedes Angebot und/oder jede Annahme durch den Kunden bindet die Parteien unwiderruflich, unter Beachtung von Artikel 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine Stornierung nach der Lieferung ist außer in Fällen höherer Gewalt nicht mehr möglich.
10.2. (a) Im Falle einer Auflösung des Vertrags durch den Kunden oder in seinem Namen, aus welchem Grund auch immer, hat HYRED gegenüber dem Kunden Anspruch auf eine Entschädigung, einschließlich des entgangenen Gewinns und der bereits entstandenen Kosten, die zusammen pauschal auf 15 % des gesamten (Miet- oder Kauf-)Preises (ohne MwSt.) festgesetzt wird, oder auf den höheren Betrag, den HYRED nachweisen kann. (b) Im Falle einer Auflösung durch HYRED oder in seinem Namen, aus welchem Grund auch immer, außer in den in den Artikeln 17 und 18 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Fällen, hat der Kunde gegenüber HYRED Anspruch auf eine Entschädigung, deren Mindestbetrag auf 5 % des gesamten (Miet- oder Kauf-)Preises (ohne MwSt.) festgesetzt wird, oder auf den höheren Betrag, den der Kunde nachweisen kann. Die vorgenannte Entschädigung gilt als Gegenleistung für die Möglichkeit, sich durch Zahlung eines als vollkommen angemessen erachteten Betrags vollständig und endgültig von der Verpflichtung gegenüber der anderen Partei zu befreien.
11. Mängel – Beanstandungen
11.1. Der Kunde verpflichtet sich, die (gemieteten oder gekauften) Waren unmittelbar nach Erhalt gründlich zu prüfen oder prüfen zu lassen und die (gemieteten oder gekauften) Waren anschließend ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.
11.2. Alle Beanstandungen des Kunden bezüglich der (gemieteten oder gekauften) Waren, mit Ausnahme versteckter Mängel, sind nur gültig, wenn sie vom Kunden bei der Lieferung gemeldet und spätestens 8 Tage nach der Lieferung per Einschreiben mit einer klaren Beschreibung der Mängel bestätigt werden, bei Meidung des Ausschlusses. Versteckte Mängel sind bei Meidung des Ausschlusses auf dieselbe Weise innerhalb eines Monats nach ihrer Entdeckung zu melden.
12. Untervermietung und Übertragung der Miete
Dem Kunden ist es untersagt, die gemieteten Waren ohne vorherige schriftliche Zustimmung von HYRED ganz oder teilweise unterzuvermieten oder die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag ganz oder teilweise zu übertragen.
13. Haftung
13.1. HYRED oder seine Beauftragten können nur bei grobem Verschulden, grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftbar gemacht werden. Seine Haftung ist in jedem Fall auf die Behebung/den Ersatz vorhersehbarer, unmittelbarer und persönlicher Schäden des Kunden beschränkt, und HYRED kann unter keinen Umständen für indirekte Schäden oder Folgeschäden haftbar gemacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, finanzielle oder geschäftliche Verluste, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, Verlust oder Beschädigung von Daten, Verlust von Verträgen, Störung der Planung oder der Produktionsprozesse. Seine Gesamthaftung ist zudem auf den Betrag beschränkt, der durch eine von HYRED abgeschlossene Versicherung gedeckt ist. Besteht keine Versicherung oder wird aus irgendeinem Grund keine Deckung gewährt, ist jeder Haftungsanspruch, einschließlich Nebenforderungen, auf den Preis des Vertrags beschränkt, für den HYRED haftbar gemacht wird. Jede Haftung für verspätete oder mangelhafte Lieferung oder Leistung ist auf höchstens 5 % der vereinbarten Vergütung beschränkt.
13.2. Die Haftung von HYRED ist in jedem Fall, nach alleinigem Ermessen von HYRED, auf die Reparatur oder den Ersatz der mangelhaften (gemieteten oder gekauften) Waren beschränkt. Ist eine Reparatur oder ein Ersatz vernünftigerweise unmöglich, unverhältnismäßig oder wirtschaftlich nicht vertretbar, kann HYRED im Haftungsfall wählen, eine Entschädigung gemäß Artikel 13.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu zahlen. Etwaige Mängel, vorübergehende Nichtverfügbarkeit oder notwendige Reparaturen berechtigen den Kunden weder zur Auflösung noch zu einer Entschädigung noch zur Aussetzung oder Minderung des (Miet- oder Kauf-)Preises. Der Kunde akzeptiert, dass diese Risiken dem Vertrag innewohnen und von ihm getragen werden.
13.3. HYRED und der Kunde schließen die Anwendung von Artikel 6.3 § 2 des Zivilgesetzbuches aus. Dies bedeutet, dass der Kunde den/die Geschäftsführer, den/die Mitarbeiter oder jede andere Hilfsperson von HYRED nicht auf der Grundlage von Artikel 6.3 § 2 des Zivilgesetzbuches haftbar machen kann.
14. Versicherung
14.1. Der Kunde verpflichtet sich, für die gesamte Dauer des Mietvertrags über einen vollständigen Versicherungsschutz für alle mit den gemieteten Waren verbundenen Risiken zu verfügen, der ihren vollen Wert abdeckt.
14.2. Der Kunde verpflichtet sich, HYRED die Versicherungspolice(n) und den Nachweis über die Zahlung der Prämie vorzulegen.
14.3. Der Kunde benachrichtigt HYRED unverzüglich über jeden Vorfall, der Personen- und/oder Sachschäden verursacht.
15. Recht auf Besichtigung und Zutritt
HYRED oder jede von ihm bevollmächtigte Person behält jederzeit das Recht, die gemieteten Waren zu besichtigen und sich Zutritt zu dem Ort zu verschaffen, an dem sie sich befinden. HYRED wird den Kunden im Voraus schriftlich benachrichtigen.
16. Eigentumsvorbehalt – Pfandrecht – Zurückbehaltungsrecht
16.1. Vom Kunden gekaufte Waren bleiben Eigentum von HYRED, bis der Kunde alle Zahlungsverpflichtungen (einschließlich Zinsen, Vertragsstrafe und Kosten) gegenüber HYRED erfüllt hat, einschließlich derjenigen aus anderen Geschäften. Der Kunde erkennt an, dass ihm diese Eigentumsvorbehaltsklausel vor der Lieferung der Waren zur Kenntnis gebracht und von ihm angenommen wurde.
16.2. Zur Sicherung der Zahlung aller Beträge (einschließlich Zinsen, Vertragsstrafe und Kosten), die der Kunde HYRED aus welchem Rechtsgrund auch immer schuldet, verpfändet der Kunde HYRED alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen gegenüber Dritten, aus welchem Grund auch immer, sowie die unter unbezahlten Rechnungen und unter nachfolgenden Rechnungen gelieferten Waren und das Eigentum des Kunden unmittelbar vor jeder Gläubigerkonkurrenz.
16.3. HYRED ist berechtigt, an den vom Kunden übergebenen Waren bis zur Bezahlung seiner Rechnungen ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, auch wenn es diese Waren in Ausführung anderer Aufträge erhält.
16.4. Vom Kunden gemietete Waren bleiben jederzeit Eigentum von HYRED.
17. Höhere Gewalt
17.1. HYRED ist nicht haftbar oder verantwortlich für die Nichterfüllung oder die verspätete Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zwischen den Parteien, wenn diese auf höhere Gewalt zurückzuführen ist (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Brand, Explosion, Sturmschäden, Überschwemmung, Krieg, Änderungen von Gesetzen oder Vorschriften, von einer Behörde erlassene Maßnahmen oder Richtlinien (wie Transport-, Einfuhr-, Ausfuhr- oder Produktionsverbote), Pandemie oder unvorhergesehene Auswirkungen einer Pandemie (z. B. aufgrund der Unvorhersehbarkeit auferlegter Maßnahmen wie Lockdowns), Streik, Aussperrung, Nichtlieferung oder Einstellung der Lieferung durch die eigenen Lieferanten von HYRED, Umstände, welche die Verarbeitung und Zufuhr von Rohstoffen so beeinträchtigen, dass die Erfüllung des Vertrags nur verspätet, teilweise oder überhaupt nicht erfolgen kann, …).
17.2. Im Falle höherer Gewalt informiert HYRED den Kunden so bald wie vernünftigerweise möglich. Dauert die Situation höherer Gewalt länger als 30 Tage an, hat der Kunde das Recht, die erteilte(n) Bestellung(en) zu stornieren.
18. Auflösung
HYRED kann den Vertrag gegenüber dem Kunden im Falle von Konkurs, Gläubigerkonkurrenz, offenkundigem Unvermögen oder jeder Änderung der Rechtsstellung des Kunden als von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung aufgelöst betrachten. In solchen Fällen hat HYRED Anspruch auf die in Artikel 10.2(a) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Entschädigung.
19. Vertraulichkeit
19.1. HYRED und der Kunde werden unter keinen Umständen vertrauliche Geschäfts- oder sonstige Informationen über die andere Partei, die während der Laufzeit des Vertrags mitgeteilt wurden, offenlegen oder Dritten mitteilen, und der Kunde stellt sicher, dass seine leitenden Angestellten, Geschäftsführer, Vertreter, … diese Geheimhaltungspflicht einhalten.
19.2. Diese Geheimhaltungspflicht gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, für alle technischen, geschäftlichen oder finanziellen Daten, Forschungs- und Entwicklungsdaten sowie jedes andere Dokument, das unmittelbar oder mittelbar mit HYRED in Zusammenhang steht.
19.3. Die vorgenannte Vereinbarung zwischen HYRED und dem Kunden gilt über die Beendigung des Vertrags hinaus fort, was bedeutet, dass die im vorstehenden Absatz vereinbarte Vertraulichkeit auch nach der Beendigung des Vertrags in Kraft bleibt, sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbaren.
19.4. Bei Verletzung der Verpflichtungen aus diesem Artikel 19 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen schuldet die verletzende Partei der anderen Partei eine Entschädigung in Höhe des von Letzterer erlittenen Schadens. Dieser Schaden wird von HYRED und dem Kunden pauschal auf zehntausend Euro (10.000 EUR) für jede Verletzung festgesetzt, zuzüglich eintausend Euro (1.000 EUR) für jeden Kalendertag, an dem die Verletzung nach Inverzugsetzung fortdauert, unbeschadet des Rechts der Partei, von der verletzenden Partei einen weitergehenden Schadensersatz zu verlangen. Die Parteien bestätigen ausdrücklich, dass sie diese pauschale Entschädigung für angemessen und billig halten.
20. Geistiges Eigentum
20.1. Alle denkbaren Eigentumsrechte, sowohl gewerbliche als auch geistige, an den von HYRED im Rahmen des Vertrags erbrachten Leistungen stehen ausschließlich HYRED zu. Jede Erfindung, Entdeckung, Marke, jeder Handelsname, jedes Design, Urheberrecht oder sonstige geistige Eigentum und Know-how, das von HYRED während des Vertrags im Zusammenhang mit den Tätigkeiten von HYRED geschaffen oder entwickelt oder für die Verwendung im Zusammenhang mit den Tätigkeiten von HYRED angepasst wird, ist ausschließliches Eigentum von HYRED, ist ausschließlich zur Verwendung durch den Kunden bestimmt und darf vom Kunden ohne vorherige Zustimmung von HYRED weder vervielfältigt noch offengelegt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch für die von HYRED hergestellten Effektmaschinen und das von HYRED hergestellte Verbrauchsmaterial.
20.2. Sofern HYRED dies verlangt (sei es während der Laufzeit oder nach der Beendigung des Vertrags), unternimmt der Kunde auf Ersuchen von HYRED alle erforderlichen Schritte und Maßnahmen, um das volle Eigentum und alle sonstigen Rechte an diesen Rechten des geistigen Eigentums zugunsten von HYRED zu begründen.
20.3. Der Kunde garantiert, dass er während der Laufzeit des Vertrags keine Rechte des geistigen Eigentums verletzen wird, die HYRED oder Dritten zustehen.
20.4. Im Falle einer Verletzung von Artikel 20 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet die verletzende Partei für den daraus entstehenden Schaden, der auf mindestens zehntausend Euro (10.000 EUR) pro Verletzung veranschlagt wird.
21. Datenschutz – Verarbeitung personenbezogener Daten
Die personenbezogenen Daten, die HYRED im Rahmen des Bestellvorgangs und des anschließenden Vertrags erhält, werden stets gemäß der DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679) und gemäß der Datenschutzerklärung von HYRED (frei zugänglich auf der Website: www.hyredsfx.com) verarbeitet.
22. Aufrechnung
Jedes Geschäft zwischen HYRED und dem Kunden wird, gleich aufgrund welchen Vertrags, im Rahmen einer umfassenden Geschäftsbeziehung zwischen beiden abgewickelt. Alle Geschäfte zwischen HYRED und dem Kunden sind daher miteinander verbunden. Folglich hat HYRED stets das Recht, auch nach einem Konkurs oder einem anderen Fall der Gläubigerkonkurrenz, alle gegenseitigen Forderungen und Schulden in der Weise und in dem Umfang aufzurechnen, wie es dies für angemessen hält.
23. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer Klausel oder eines Teils davon lässt die übrigen Klauseln/Teile unberührt.
24. Anwendbares Recht & Streitbeilegung
24.1. Bei Streitigkeiten, in denen der Kunde ein Unternehmen ist, sind die Gerichte des Gerichtsbezirks zuständig, in dem HYRED seinen Sitz hat.
24.2. Es gilt ausschließlich belgisches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.